Regulierung der Lebenszyklus-THG-Emissionen von Gebäuden – Empfehlungen für Deutschland

Auf Basis der Erkenntnisse aus den Vorreiterländern systematisiert der Bericht die identifizierten Bausteine für eine Lebenszyklus-THG-Regulierung, fasst zusammen, wo Deutschland dazu im Vergleich steht und leitet Empfehlungen für nächste Schritte ab.

Der Gebäudesektor ist verantwortlich für ca. 40 Prozent der THG-Emissionen, wenn man die grauen Emissionen (embodied carbon) mit einbezieht. Mit dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen, der bereits im Jahr 2011 für Bundesbauten eine Ökobilanz vorschrieb sowie der Datenbank ÖKOBAUDAT, die im Zuge dessen aufgebaut wurde, hat Deutschland früher als viele andere Länder die Bedeutung einer Lebenszyklusperspektive erkannt.

Andere Länder haben Deutschland allerdings in der Zwischenzeit überholt. Die Niederlande, Frankreich, Dänemark, Finnland und Schweden haben einen rechtlichen Rahmen zur Offenlegung von bzw. Grenzwerte für Lebenszyklus-THG-Emissionen eingeführt. Die Analyse der Prozesse und Schritte, die von diesen Ländern unternommen wurden, legt nahe, dass es neben den wichtigen Grundlagen, wie Verfügbarkeit von Daten und Methoden, weiterer Bausteine bedarf, die für die Entwicklung und Umsetzung einer Lebenszyklusperspektive im Gebäudebereich erforderlich sind. Dazu gehören ein gut moderierter Prozess, der die Interessengruppen und den Wissensaustausch fördert, sowie zusätzliche unterstützende Politikmaßnahmen.

Mit diesen Erkenntnissen ausgestattet, empfiehlt der Bericht Schritte für die deutsche Politik. Dazu gehören u.a.:

  • mutig die nächsten Schritte hin zu einer rechtlichen Verankerung von Lebenszyklus-THG-Grenzwerten gehen und damit die Klimaschutzpotenziale, die in einer Lebenszyklusperspektive stecken, zu heben, die Nachfrage anzukurbeln und der Industrie Planungssicherheit zu geben.

  • Über eine kluge Architektur der Grenzwerte im Dashboard-Stil eine “Verrechnung” der THG-Emissionen aus der Betriebsphase mit den embodied carbon Emissionen verhindern und so zukünftig gegebenenfalls weitere Grenzwerte, beispielsweise für die Ressourcenschonung, integrieren zu können.

  • für die Anfangsphase einen pragmatischen Ansatz für die Lebenszyklus-Bewertungsmethode nutzen, z. B. zunächst eine vereinfachte Ökobilanz mit voreingestellten Bauteilaufbauten.

  • Klarheit über den Weg schaffen, indem Meilensteine für einen klimaneutralen Gebäudebestand festgelegt werden, die neben den betriebsbedingten Emissionen auch die embodied carbon umfassen (z.B. im Rahmen der vom BMWK in Entwicklung befindlichen Gebäudestrategie Klimaneutralität 2045).

  • einen breiten Stakeholder-Prozesses initiieren, um die Einführung und Umsetzung von Lebenszyklus-THG-Grenzwerten zu begleiten (Ausgangspunkt könnte z.B. der neu aufgelegte Runde Tisch „Zukunftsgerechtes Bauen“ sein).

  • gezielt Kapazitäten aufbauen und unterstützende Politikmaßnahmen nutzen, wie z.B. die Förderung von Produktdaten (EPD) oder biobasierten Materialien sowie re-use Konzepte.


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